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Technologiegründerfonds Sachsen (TGFS)

Sie sind ein technologieorientierter Existenzgründer oder ein kleines und mittleres Unternehmen gemäß der KMU-Definition der EU in Sachsen und auf der Suche nach Eigenkapital? Dann kommt die offene Beteiligung der Technologiegründerfonds Sachsen Verwaltungs GmbH für Sie in Frage.

Wer ist antragsberechtigt?

Die Finanzierung in Form einer offenen Beteiligung kommt für Existenzgründer und junge, innovative Unternehmen in der Seed- oder Wachstumsphase in Frage. Der Sitz oder zumindest eine Betriebsstätte muss im Freistaat Sachsen liegen. Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht antragsberechtigt. Der Förderschwerpunkt des Technologiegründerfonds liegt auf folgenden zukunftsweisenden Branchen

  • Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
  • Halbleiter- und Mikrosystemtechnik
  • Medizintechnik
  • Umwelt-und Energietechnik
  • Neue Medien

Fördermittel offene Beteiligung – Art und Höhe

Die Förderung erfolgt über eine offene Beteiligung. Dazu werden Geschäftsanteile unter 50 Prozent vom Unternehmen erworben. Die Beteiligung wird für die Dauer von fünf bis acht Jahren oder für eine Brückenfinanzierung über einen kürzeren Zeitraum eingegangen. Die Finanzierung erfolgt in Kombination mit privaten Risikokapitalgebern.

Das private Beteiligungskapital muss zwischen zehn und 40 Prozent der Gesamtfinanzierung liegen. Die Höhe der Zuwendung ist abhängig von der gewählten TGFS-Variante. Es gibt die Variante Basic für regional fokussiertes Wachstum sowie Plus für Unternehmen mit exponentiellem Wachstum.

Das TGFS Basic erlaubt eine maximale Finanzierung von 500.000 Euro. Beim TGFS Plus hingegen liegt die Beteiligungssumme zwischen 500.000 Euro und vier Millionen Euro. Eine Kombination mit Mezzanine-Kapital ist beim TGFS Plus möglich.

Voraussetzungen für die Risikofinanzierung

Antragspartner ist die Technologiegründerfonds Sachsen Verwaltungs GmbH. Sie entscheidet über die Bewilligung der Beteiligung. Eine Voraussetzung ist, dass das Unternehmen entweder noch nicht am Markt aktiv ist oder noch keine sieben Jahre gewerblich tätig ist.

Eine weitere Voraussetzung ist die Vorlage eines Businessplan, der die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens bestätigt.

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  • Nbank
  • Sächsische Aufbaubank
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