Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur ist eine Unterstützung für Existenzgründer in den ersten Monaten ihrer Selbständigkeit.
Dabei zahlt die Arbeitsagentur bei Bewilligung die ersten 6 Monate der Selbständigkeit dem Gründer das ihm zustehende Arbeitslosengeld plus 300,00 Euro pro Monat, ungeachtet dessen, was er im Rahmen seiner Selbständigkeit verdient.
Im Anschluss kann eine weitere 9-monatige Förderung beantragt werden, in welcher der Gründer 300,00 Euro pro Monat erhält.
Seit der Gesetzesänderung am 28.12.2011, wodurch der Gründungszuschuss von einer Muss-Leistung zu einer Kann-Leistung wurde, hat sich die Beantragung des Gründungszuschuss erheblich beschwert. Die Arbeitsagentur bewilligt nur noch einen Bruchteil der Anträge, die sie noch in den vergangenen Jahren ohne Weiteres bewilligt hat.
Der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur
Gründungszuschuss als Starthilfe bei der Existenzgründung
Die Bundesagentur für Arbeit fördert Arbeitslose die sich selbständig machen wollen mittels des sogenannten Gründungszuschusses. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung des Vermittlers, auf den Sie keinen Rechtsanspruch haben.
Daher ist es wichtig den Vermittler von der Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee sowie von sich als Unternehmer zu überzeugen. Die Arbeitsagentur entscheidet nach dem Vorrangsprinzip.
Erscheint die Vermittlung in ein Angestelltenverhältnis aussichtsreicher, wird diese bevorzugt und der Gründungszuschuss nicht genehmigt. Die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit soll zu einer nachhaltigen beruflichen Integration führen und damit für die Sicherung des Lebensunterhaltes sorgen.
Wenn der Vermittler von Ihnen und der Geschäftsidee nicht überzeugt ist, gibt es keinen Gründungszuschuss.
Anspruchsberechtigte
Grundsätzlich können alle Arbeitslose, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, einen Gründungszuschuss beantragen.
Eine verbindliche Voraussetzung ist, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Aufnahme der Selbständigkeit noch 150 Tage beträgt. Der oder die Arbeitslose muss das ALG I mindestens einen Tag bezogen haben.
Eine Wochenarbeitszeit von 15 Stunden für die selbständige Tätigkeit wird vorausgesetzt. Auch die fachliche Eignung muss der Arbeitslose gegebenenfalls seinem Vermittler durch geeignete Nachweise erbringen.
Eine Teilnahme an einem Existenzgründungsseminar wird gefördert und dient als Nachweis. Mit Vollendung des Lebensjahres für die gesetzliche Regelaltersrente erlischt die Möglichkeit einen Gründungszuschuss zu beantragen.
Was wird durch den Gründungzuschuss gefördert
Der Gründungszuschuss fördert alle selbständigen Tätigkeiten, die hauptberuflich ausgeübt werden. Eine Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden ist Pflicht. Das Geschäftskonzept muss nachhaltig zur Existenzsicherung beitragen und den Lebensunterhalt sichern.
Das bedeutet, dass gegenüber der Arbeitsagentur ein Nachweis der Tragfähigkeit der Geschäftsidee erbracht werden muss, der den Erfolg des Unternehmens bescheinigt.
Die Tragfähigkeitsbescheinigung wird durch eine Dritte Partei anhand Ihres Businessplans bescheinigt. Businessplan.org ist zur fachkundigen Stellungnahme befugt. Auch die persönlichen und fachlichen Eignungen sind gegenüber dem Vermittler nachzuweisen.
Dauer und Höhe der Förderung
Der Gründungszuschuss wird in zwei Etappen gewährt. Im ersten Schritt entspricht die Förderung der Höhe des berechneten ALG I plus einer Pauschale in Höhe von 300,- € zur sozialen Absicherung. Die erste Förderungsleistung wird für sechs Monate gezahlt.
Die zweite Etappe wird für die Dauer von weiteren neun Monaten in Höhe der Pauschale zur sozialen Absicherung gezahlt, wenn die geplanten Ziele innerhalb der ersten sechs Monate der Förderphase erreicht wurden. Das prüft die Arbeitsagentur.
So erfolgt die Antragstellung auf Gründungzuschuss (Formulare zum Download)
Sie beantragen eine öffentliche Förderung, daher sind einige Formalien zu beachten. In allererster Linie sind die vorgeschriebenen Fristen einzuhalten. Eine Ausnahmeregelung wird es nicht geben und wenn Sie diese verpassen, werden Sie keinen Gründungszuschuss beantragen können. Die folgenden Unterlagen sind vollständig ausgefüllt bei Ihrem Vermittler einzureichen…
- Antrag auf Gründungszuschuss
- Businessplan, inklusive der Finanzplanung
- Tragfähigkeitsbescheinigung
- Lebenslauf
- Anmeldung der selbständigen Tätigkeit
Wichtig ist es den Vermittler zu überzeugen. Zum einen auf der persönlichen und fachlichen Ebene und zum anderen auf der unternehmerischen Ebene. Der Nachweis für den Unternehmenserfolg erfolgt durch das Gutachten von fachkundiger Stelle.
Dazu müssen Sie einen professionellen Businessplan einreichen, der neben dem nachvollziehbaren Textteil auch die Umsatz- und Rentabilitätsplanung sowie die Liquiditätsplanung beinhaltet.
Die persönlichen Fähigkeiten können Sie mittels Lebenslauf und auch der Teilnahme an einem Gründercoaching oder einem Existenzgründerseminar erbringen. Es kommt darauf an, was der Vermittler von Ihnen erwartet. Sprechen Sie ihn dazu an.
Tragfähigkeitsbescheinigung
Die Tragfähigkeitsbescheinigung dient der Bundesagentur für Arbeit als neutrale Begutachtung Ihres Businessplans hinsichtlich der Erfolgswahrscheinlichkeit der Geschäftsidee. Die Bescheinigung darf von akkreditierten Stellen ausgestellt werden. Das kann ein Steuerberater sein, entsprechende Kammern, eine auf die Erstellung von Businessplänen spezialisierte Unternehmensberatung oder ein Gründerzentrum. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Vermittler, wer das Gutachten von fachkundiger Stelle ausstellen darf.
Nebenbeschäftigung
Sie dürfen neben der hauptberuflichen Tätigkeit einem Nebenberuf nachgehen. Die Wochenarbeitszeit darf dabei nicht mehr als 15 Stunden betragen. Melden Sie das Nebengewerbe bei der Arbeitsagentur an. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle. Sie dürfen mehr verdienen, als mit der hauptberuflichen Tätigkeit.
Der Businessplan für den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur
Um eine realistische Chance auf eine Gewährung des Gründungszuschusses zu haben, müssen Sie einen top-professionellen Businessplan vorlegen. Auf einige Punkte des Businessplans legt die Arbeitsagentur besonderen Wert.
Zum Beispiel sollte aus dem Businessplan hervorgehen, dass Sie auf die Gewährung des Gründungszuschusses angewiesen sind und nur mit Gewährung eine tragfähige Existenz aufbauen können.
Um dies zu unterstreichen ist es empfehlenswert, 2 Liquiditätspläne anzufertigen – einen Liquiditätsplan mit und einen Liquiditätsplan ohne Gründungszuschuss. So kann die Notwendigkeit verdeutlicht werden. Außerdem bietet es sich an, 2 Mindestumsatzberechnungen (wieder einmal mit und einmal ohne Gründungszuschuss) durchzuführen.
Die Kunst besteht darin, die Umsätze und Gewinne weder zu hoch noch zu niedrig zu schätzen. Schätzen sie zu hoch, lehnt Ihnen die Arbeitsagentur Ihren Antrag ab, da sie diesen scheinbar nicht nötig haben, schätzen Sie zu niedrig, wird Ihnen möglicherweise die Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung in Frage gestellt. Dieses Risioko vermeiden Sie, wenn Sie Ihren Businessplan von einem Experten erstellen lassen.
So schreiben Sie den Businessplan für den Gründungszuschuss
Die Arbeitsagentur gibt keine feste Struktur oder Gliederung vor. Je nach Vorhaben und Branche gibt es unterschiedliche Ansprüche. Schreiben Sie Ihren Businessplan sachlich und in kurzen, verständlichen Sätzen ohne Fachbegriffe. Ihr Geschäftsplan sollte nicht zu lang werden. Als Faustregel gilt eine Länge von 15 bis 30 Seiten, je nachdem wie viel die Ausformulierung des Geschäftskonzeptes und die Durchrechnung in Anspruch nimmt. Halten Sie sich immer an die Fakten, bleiben Sie nachvollziehbar und realistisch in den Annahmen. Wichtig für die Tragfähigkeitsbescheinigung ist der Zahlenteil.
Darauf achtet der Vermittler der Arbeitsagentur und die fachkundige Stelle bei der Businessplan-Prüfung
Der Inhalt des Businessplans ist wichtiger. Sie sollten darüber aber nicht die Form vergessen. Das Layout sollte leserfreundlich sein und Ihr Geschäftsplan gebunden. Arbeiten Sie mit grafischen Elementen für die Visualisierung und schnelle Erfassung des Inhaltes. Auch Tabellen, Aufzählungen und Grafiken machen Sinn, wenn diese die Aussagekraft unterstützen. Insgesamt muss sich durch den Text- und Zahlenteil ein roter Faden ziehen.
Die Aussagen dürfen sich nicht wiedersprechen. Der Businessplan muss überzeugend sein. Das wird er nur, wenn er klar strukturiert, einfach zu lesen, nachvollziehbar und verständlich geschrieben ist. Erschlagen Sie den Leser nicht durch langatmige Ausführungen. Kommen Sie auf den Punkt und formulieren in kurzen und sachlichen Sätzen.
Letztlich zählt der Inhalt. Im Folgenden finden Sie eine tabellarische Übersicht für den Aufbau und den jeweiligen inhaltlichen Anforderungen zum Textteil. Auf die Finanzplanung gehen wir im nächsten Abschnitt gesondert ein.
- Deckblatt
Unternehmensname, Titel „Antrag auf Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur“, Name des Vermittlers, Ihre Kundennummer bei der Arbeitsagentur, Ihre Adresse und Kontaktdaten sowie die Angabe der fachkundigen Stelle - Zusammenfassung
Kurzfassung aller wichtigen Eckpunkte des Businessplans - Unternehmen
Darstellung der Geschäftsidee, mit Begründung warum Sie diese für erfolgreich halten und Ihrer Motivation zur Gründung - Produkte
Detaillierte Darstellung des Angebotsspektrums, inklusive Kundennutzen und Positionierung - Gründer(team)
Fachliche, branchenspezifische und persönliche Eignung in Bezug auf das zukünftige Unternehmen, wer macht was du warum - Markt
Analyse der Marktsituation - Wettbewerb
Analyse der Wettbewerbssituation - Zielgruppe
Analyse der potentiellen Kunden, wer sind diese, was machen diese Zielgruppe aus und wo erreiche ich diese - Standortbeschreibung
Warum haben Sie den Standort gewählt, Infrastruktur plus Zielgruppenpotential, Kosten und Risiken - Marketing- und Vertriebsplan
Kommunikationsfahrplan mit welchen Maßnahmen und Vertriebskanälen Sie Ihre Zielgruppe im Zeitablauf erreichen wollen und der entsprechenden Begründung - Preisgestaltung
Preiszusammensetzung, Preisstrategie und Kalkulation - Personalplanung
Auflistung der geplanten Vollzeit- und Teilzeit-Mitarbeiter und Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern - Organisationsstruktur
Rechtsform, Kernaufgaben, Prozesse, externe Dienstleister, Infrastruktur - Chancen- und Risikoanalyse
Detaillierte Analyse der Chancen und Risiken, bei den Risiken benötigen Sie eine Antwort, wie Sie diesen begegnen
In unserem 24-minütigen Einführungsvideo finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Kapiteln eines Businessplans sowie hilfreiche Praxistipps und die Beantwortung der wesentlichsten Leitfragen rund um die Erstellung.
Die Finanzplanung für den Gründungszuschuss
Sowohl für das Gutachten der fachkundigen Stelle, als auch für den Arbeitsvermittler ist der Zahlenteil Ihres Businessplans ausschlaggebend für die Bewilligung des Gründungszuschusses.
Die Finanzplanung stellt die Unternehmensentwicklung in Zahlen dar und ist die Übersetzung des Textteils in Zahlen. Unterm Strich kommt es der Arbeitsagentur darauf an, dass Sie von Ihrer Geschäftsidee leben können. Daher ist die Finanzplanung als Wirtschaftlichkeitsanalyse von zentraler Bedeutung.
Besonderes Augenmerk wird auf das Zahlenwerk mit Kostenplanung, Umsatz- und Rentabilitätsprognose sowie Liquiditätsplan gelegt.
Die Umsatzplanung und Rentabilitätsvorschau muss auf drei Jahre angelegt sein und nach dem ersten Jahr positiv sein. Der Liquiditätsplan ist für 12 Monate anzulegen und darf in keinem der Monate negativ sein.
Daher ist der Kapitalbedarfsplan so zu kalkulieren, dass die Mittel aus Eigen- und Fremdkapital die notwendigen Investitionen und Betriebsmittel, laufenden Betriebskosten sowie die privaten Lebenshaltungskosten decken.
Das Unternehmen muss zu jeder Zeit liquide, also zahlungsfähig sein. Vergessen Sie dabei den Unternehmerlohn und etwaige Steuerzahlungen nicht in der Kalkulation. Ein vollständiges Zahlenwerk ist entscheidend, geschönte Zahlen gefährden die erfolgreiche Unternehmensentwicklung.
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