Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft. Damit Sie sich vor der Gründung Ihres Unternehmens für die passende Rechtsform entscheiden, sollten Sie sich genau über Modalitäten im Klaren sein. Hier finden Sie die wichtigsten Fakten zur GbR.
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Mindestens zwei Personen sind notwendig um eine GbR zu gründen. Jeder Gesellschafter tätigt eine Einlage, aus der dann das Vermögen der Personengesellschaft entsteht. Zusammen mit dem Privatvermögen der einzelnen Gesellschafter stellt das Gesellschaftsvermögen dann das Gesamthandsvermögen dar.
Jeder Gesellschafter erhält durch seine Einlage automatisch einen Anteil am Gesamthandsvermögen. Gewinne und Verluste der Personengesellschaft sind deshalb auch automatisch die Gewinne und Verluste der Gesellschafter. In einem Gesellschaftsvertrag kann man jedoch anderslautende Regelungen vereinbaren.
Gesellschaftsvertrag der GbR
Der Gesellschaftsvertrag kann formfrei geschlossen werden. Sollte als Einlage jedoch ein Grundstück oder der Anteil an einer GmbH gemacht werden, dann ist die Beurkundung durch einen Notar notwendig.
Ohne einen Gesellschaftsvertrag wären alle Gesellschafter nur gemeinschaftlich zur Geschäftsführung berechtigt. Das stellt im Alltag oft eine große Herausforderung dar. Aus diesem Grund kann man im Gesellschaftsvertrag festhalten, welcher Gesellschafter alleinvertretungsberechtigt ist und welche Gesellschafter von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind.
Risiken bei der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Seien Sie sich bei der Gründung einer GbR bewusst, dass Sie – wie bei allen Personengesellschaften – selbst mit Ihrem Vermögen haften. Die Besonderheit bei der GbR ist, dass ein Gläubiger gegen jeden Gesellschafter persönlich vorgehen kann. Denn neben dem Gesellschaftsvermögen steht auch das Privatvermögen als Haftungsmasse zur Verfügung. Der Gläubiger ist nicht dazu gezwungen, zuerst das Gesellschaftsvermögen in Anspruch zu nehmen.
Rechtsform im Businessplan
Benennen Sie die Rechtsform Ihres neuen Unternehmens im Businessplan im Abschnitt „Strukturdaten„. Hier sollten Sie auch eine kurze Begründung darüber einfügen, warum Sie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Unternehmensform gewählt haben. Die Rechtsform kann auch in der Überschrift Ihres Businessplans auf dem Deckblatt erwähnt werden.
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